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BGH, 11.09.2023 - VIa ZR 1205/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, §§ 3 ff. ZPO, § 308 ZPO, § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 17.02.2022 - 1 O 12/21
- OLG Koblenz, 20.07.2022 - 13 U 427/22
- BGH, 11.09.2023 - VIa ZR 1205/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.02.2021 - VI ZR 1191/20
Bestimmung von Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei der Anrechnung von …
Auszug aus BGH, 11.09.2023 - VIa ZR 1205/22
Der Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs erhöht die Beschwer des Klägers nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VI ZR 1191/20, VersR 2021, 668 Rn. 7). - BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98
Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung
Auszug aus BGH, 11.09.2023 - VIa ZR 1205/22
Selbst wenn der Kläger versehentlich weniger beantragt haben sollte, als ihm seiner Ansicht nach zusteht, wäre das Revisionsgericht gehindert, ihm mehr zuzusprechen (§ 308 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 - I ZR 245/98, NJW-RR 2002, 255, 257). - BGH, 14.05.1997 - XII ZR 140/95
Anforderungen an die Bezeichnung eines vermieteten Grundstücks
Auszug aus BGH, 11.09.2023 - VIa ZR 1205/22
Da hinreichende Anhaltspunkte für einen erkennbaren Irrtum des Klägers bei der Antragstellung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1997 - XII ZR 140/95, NJW-RR 1997, 1216, 1217) nicht dargelegt oder sonst ersichtlich sind, kommt die von der Beschwerde erstrebte Auslegung oder Umdeutung dahin, die Nutzungsentschädigung sei nicht wie beantragt von 22.569,42 EUR, sondern vom Kaufpreis (36.000 EUR) abzuziehen, nicht in Betracht. - BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 660/22
Inanspruchnahme eines Automobilherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
Auszug aus BGH, 11.09.2023 - VIa ZR 1205/22
Dieser Wert bemisst sich nach dem - nach den §§ 3 ff. ZPO zu ermittelnden - Interesse des Klägers an der erstrebten Abänderung der angefochtenen Entscheidung (BGH, Beschluss vom 27. März 2023 - VIa ZR 660/22, juris Rn. 4 mwN). - BGH, 13.03.2023 - VIa ZR 1123/22
Maßgeblichkeit des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer für …
Auszug aus BGH, 11.09.2023 - VIa ZR 1205/22
Dabei muss der Beschwerdeführer, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO geregelten Wertgrenze zu ermöglichen, innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (BGH, Beschluss vom 13. März 2023 - VIa ZR 1123/22, juris Rn. 5 mwN).